Verfassungsbeschwerde gegen wettbewerbsrechtliche Eilentscheidung wegen fehlender Rechtswegerschöpfung erfolglos
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der Beschwerdeführerin (Vertrieb von Balkonkraftwerken) im Verfahren ergangene wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung richtet (Az. 1 BvR 1728/23).
Source: Datev – Verfassungsbeschwerde gegen wettbewerbsrechtliche Eilentscheidung wegen fehlender Rechtswegerschöpfung erfolglos

 Parkplätze im Haus
  Parkplätze im Haus Linie 1 bis
  Linie 1 bis „Alter Messplatz“
 „Alter Messplatz“