DATEV stellt Steuer-App KLARTAX ein
Nach fast fünfjähriger Marktphase wird DATEV die Steuer-App KLARTAX nun einstellen, sie ist nur noch bis Ende 2025 nutzbar.
Source: Datev – DATEV stellt Steuer-App KLARTAX ein
Nach fast fünfjähriger Marktphase wird DATEV die Steuer-App KLARTAX nun einstellen, sie ist nur noch bis Ende 2025 nutzbar.
Source: Datev – DATEV stellt Steuer-App KLARTAX ein
Das BMF hat am 09.12.2024 ein umfangreiches Schreiben zum Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten veröffentlicht. Im Fokus steht die Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG (Az. III C 2 – S 7306/19/10003 :004).
Source: Datev – Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten
Das BMF hat die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2025 bekannt gegeben (Az. III C 3 – S 7344/19/10001 :006).
Source: Datev – Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2025
Das BMF hat am 09.12.2024 den Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung veröffentlicht.
Source: Datev – Zweite Verordnung zur Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2025 eingeführt (Az. III C 3 – S 7344/19/10002 :007).
Source: Datev – Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
Das BMF teilt die Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2025 mit (Az. IV C 5 – S 2334/19/10010 :006).
Source: Datev – Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2025
Hat der Teilnehmer die fälligen Lehrgangsgebühren für den Besuch einer Meisterschule bereits in voller Höhe an den Bildungsträger gezahlt und endet die Fortbildung sodann vorzeitig wegen Insolvenz des Trägers, so muss der Teilnehmer den für die Kosten der Lehrveranstaltung bewilligten Maßnahmebeitrag nicht anteilig zurückzahlen, wenn er bis zur Beendigung regelmäßig am Unterricht teilgenommen hat. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 12 A 286/23).
Source: Datev – Besuch einer Meisterschule nach Insolvenz des Bildungsträgers
Ein rechtlich beachtlicher Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses liegt nur vor, wenn sich der Anfechtende in einem Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses befunden hat, dagegen nicht, wenn lediglich falsche Vorstellungen von dem Wert der einzelnen Nachlassgegenstände vorgelegen haben. So das OLG Zweibrücken (Az. 8 W 102/23).
Source: Datev – Kein Irrtum bei der Erbschaftsausschlagung
Das VG Hannover hat nach Anhörung der Antragstellerin – der Stadt Bad Münder – und der Beteiligten – des betroffenen Personalratsmitglieds und des Personalrats – den Antrag auf Ausschluss wegen Verstoßes gegen die Schweigepflicht abgelehnt (Az. 17 A 2737/24).
Source: Datev – „Whistleblowing“ durch Personalratsmitglied?
Der Europäische Rechnungshof hat am 28.11.2024 einen Sonderbericht zur Bekämpfung schädlicher Steuerregelungen und Steuervermeidung durch Unternehmen veröffentlicht. Darauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Sonderbericht zu schädlichen Steuerregelungen und Steuervermeidung
Wir sind eine Steuerkanzlei mit langjähriger Erfahrung in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie gern in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch.
Schwarzwaldstr. 78 b, 79117 Freiburg
Telefon: +49 761 70 321 – 0
Telefax: +49 761 70 321 – 21
E-Mail: info@steuerkanzlei-sailer.de
Parkplätze im Haus
Linie 1 bis
„Alter Messplatz“
Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen wie die Wiedererkennung auf Ihrer Website aus und helfen unserem Team dabei, zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.
Sie können alle Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, indem Sie auf die Registerkarten auf der linken Seite navigieren.
Unbedingt notwendige Cookies sollte immer aktiviert sein, damit wir Ihre Einstellungen für Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn Sie diesen Cookie deaktivieren, können wir Ihre Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.