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Sammelanderkonten: Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert

Anwaltliche Sammelanderkonten müssten nach dem Common Reporting Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gemeldet werden. Eine Ausnahme davon sollte eigentlich gesetzlich abgesichert werden. Um die Sammelanderkonten zu schützen, hat das BMF einen Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert. Hierauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Sammelanderkonten: Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2025

Das BMF gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2025 berechnet wird (Az. IV D 4 – S 3104/19/10001 :010).
Source: Datev – Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2025

Örtliche Zuständigkeit für Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereiches der AO nach der UStZustV

Das BMF teilt mit, dass für die Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer –
abweichend von § 1 Absatz 1 Nummer 15 UStZustV – für einen Übergangszeitraum eine geänderte Zuständigkeit gilt (Az. IV D 1 – S 0123/24/10001 :001).
Source: Datev – Örtliche Zuständigkeit für Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereiches der AO nach der UStZustV

21. Änderung der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer

Der Beirat der WPK hat am 29. November 2024 die 21. Änderung der Gebührenordnung beschlossen.
Source: Datev – 21. Änderung der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer

Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer: Klage erfolglos

Das VG Karlsruhe hat die Klage eines vietnamesischen Staatsangehörigen gegen die erstmals für das Wintersemester 2017/2018 eingeführte Studiengebühr für Internationale Studierende abgewiesen (Az. 6 K 4015/22).
Source: Datev – Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer: Klage erfolglos

ifo Institut prognostiziert zwischen 0,4 und 1,1 Prozent Wachstum für 2025

Wegen der großen Unsicherheiten stellt das ifo Institut zwei Szenarien für die aktuelle Konjunkturprognose vor: Sollte es der deutschen Wirtschaft nicht gelingen, ihre strukturellen Herausforderungen zu bewältigen, wäre nur ein Wachstum um 0,4 % zu erwarten. Sollten die richtigen wirtschaftspolitischen Weichen gestellt werden, könnte 2025 ein Wachstum von 1,1 % erreicht werden.
Source: Datev – ifo Institut prognostiziert zwischen 0,4 und 1,1 Prozent Wachstum für 2025

Besteuerung: Rat beschließt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren (FASTER)

Der Rat der EU hat am 10.12.2024 neue Vorschriften über sicherere und schnellere Verfahren zur Entlastung von der Doppelbesteuerung angenommen. Sie werden grenzüberschreitende Investitionen anregen und dazu beitragen, Steuermissbrauch zu bekämpfen.
Source: Datev – Besteuerung: Rat beschließt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren (FASTER)

BFH zur Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Übertragung von GmbH-Anteilen und einer damit verbundenen mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden KG einen nach § 1 Abs. 2a GrEStG grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang auslöst, wenn der Erwerber der Anteile bereits Komplementär der grundbesitzenden KG war (Az. II R 28/21).
Source: Datev – BFH zur Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft

BFH: Steuerbarkeit des geldwerten Vorteils aus einer Nutzungsentgeltminderung nach Zeichnung weiterer Genossenschaftsanteile einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft

Ist die Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile veranlasst, führt der geldwerte Vorteil aufgrund der Nutzungsentgeltminderung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen. So der BFH (Az. VIII R 23/21).
Source: Datev – BFH: Steuerbarkeit des geldwerten Vorteils aus einer Nutzungsentgeltminderung nach Zeichnung weiterer Genossenschaftsanteile einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft

BFH: Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten

Der BFH hatte zu klären, ob es sich bei den bei einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft angefallenen Beratungs- und Lagerkosten um Nachlassregelungskosten handelt, sodass diese als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig sind, oder ob es sich um nicht abzugsfähige Kosten der Nachlassverwaltung handelt (Az. II R 43/22).
Source: Datev – BFH: Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten