Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Die Bundesregierung will das Personengesellschaftsrecht modernisieren und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/27635). Laut Entwurf soll das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts innerhalb des bestehenden Systems, d. h. unter Anerkennung des grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännischen und nicht kaufmännischen Personengesellschaften, konsolidiert werden.
Source: Datev – Modernisierung des Personengesellschaftsrechts