Förderung verbrauchergerechter Rechtsdienstleistungen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vorgelegt (19/27673). Danach soll es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten künftig gestattet sein, in größerem Umfang Erfolgshonorare zu vereinbaren und Verfahrenskosten zu übernehmen.
Source: Datev – Förderung verbrauchergerechter Rechtsdienstleistungen