Keine grenzenlose Verkehrssicherungspflicht der Kommunen

Das OLG Nürnberg entschied, dass der Straßenbaulastträger seine Verkehrssicherungspflichten nicht verletzt, wenn er einen Gehweg mit einer zwischen Metallpfosten abgespannten, erkennbaren Kette von einer stark befahrenen Straße abtrennt (Az. 4 U 47/20).
Source: Datev – Keine grenzenlose Verkehrssicherungspflicht der Kommunen