Identifizierende Berichterstattung über Mitglied der „Pick-Up-Artist-Szene“ zulässig

Die Öffentlichkeit hat ein hohes Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Phänomen der „Pick-Up-Artist-Szene“. Das OLG Frankfurt hat deshalb Unterlassungsansprüche des Klägers gegen eine identifizierende Berichterstattung zurückgewiesen (Az. 16 U 47/20).
Source: Datev – Identifizierende Berichterstattung über Mitglied der „Pick-Up-Artist-Szene“ zulässig