Entsenderichtlinie: Klagen Ungarns und Polens gescheitert

Der EuGH hat die Nichtigkeitsklagen Ungarns und Polens gegen die Richtlinie zur Stärkung der Rechte entsandter Arbeitnehmer abgelehnt. Insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung des Binnenmarkts nach den schrittweisen Erweiterungen der Union durfte der Unionsgesetzgeber eine Neubewertung der Interessen der Unternehmen, die vom freien Dienstleistungsverkehr Gebrauch machen, und der Interessen ihrer in einen Aufnahmemitgliedstaat entsandten Arbeitnehmer vornehmen, um sicherzustellen, dass der freie Dienstleistungsverkehr unter gleichen Wettbewerbsbedingungen für diese Unternehmen und die des Aufnahmemitgliedstaats erfolgt (Rs. C-620/18 und C-626/18).
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