BStBK kritisiert Fristverlängerung bis 31.03.2020

Das BMF hat die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 durch Steuerberater lediglich um einen Monat (bis zum 31.03.2021) verlängert. Die Verlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse wurde jedoch abgelehnt. Die BStBK kritisiert dies.
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