BFH: Kindergeld für Kinder eines nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers – Anwendung der Wohnsitzfiktion bei nachrangiger Zuständigkeit Deutschlands

Der BFH hatte die Frage zu klären, ob der nicht mit dem Kindsvater verheirateten in Polen mit den Kindern wohnhaften Kindsmutter als Klägerin Kindergeld zustehen kann, wenn der Kindsvater im Streitzeitraum nach Deutschland entsandt war (Az. III R 22/19).
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