BFH: Ablaufhemmung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

Der BFH entschied, dass übereinstimmende Erledigungserklärungen im Zusammenhang mit der Zusage einer Bescheidänderung noch nicht zu einer unanfechtbaren Entscheidung über den Rechtsbehelf führen (Az. V R 37/18).
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