Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG – Gewinnbegriff und Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen

Das BMF verfügt, dass außerbilanzielle Korrekturen bei der Ermittlung des Gewinns für die Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG außer Ansatz bleiben (Az. IV C 6 – S-2144 / 19 / 10003 :004).
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