Journalistin hat keinen Auskunftsanspruch zur Vermögensanlage des Erzbistums Köln

Das Erzbistum Köln ist presserechtlich nicht verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, wie es sein Vermögen anlegt, auch soweit es um Einnahmen aus Kirchensteuern geht. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 15 A 3047/19).
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