Entschädigung nach Flugverspätung/-annullierung kann in Landeswährung verlangt werden

Ein Fluggast, dessen Flug annulliert wurde oder erheblich verspätet war, kann die Zahlung der vom Unionsrecht vorgesehenen Ausgleichsleistung in der Landeswährung seines Wohnortes verlangen. Dies entschied der EuGH (Rs. C-356/19).
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BFH zur Entstehung der Biersteuer für ein Biermischgetränk

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob der Begriff der Herstellung im Fall der Entstehung der Biersteuer durch den Tatbestand des „Herstellens ohne Erlaubnis“ gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 BierStG auch die nach dem Mischen des Biers mit dem Fruchtsaftgetränk stattfindenden weiteren Produktionsprozesse umfasst, sodass die bzgl. des neuen Steuergegenstands entstehenden Produktions- und Abfüllverluste nicht in die steuerbare Menge einzubeziehen sind (Az. VII R 58/18).
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BFH: Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung

Es liegt ein erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung nach § 155 FGO i. V. m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO vor, wenn das FG unmittelbar nach der Niederlegung des Mandats durch den Prozessbevollmächtigten den Termin zur mündlichen Verhandlung während der Hauptferienzeit bestimmt und die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht einfach ist. Dies entschied der BFH (Az. VIII B 151/19).
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BFH zur Schenkungsteuer: Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs

Ein vom Schenker vorbehaltener lebenslanger Nießbrauch mindert den Erwerb des Bedachten auch dann, wenn an dem Zuwendungsgegenstand bereits ein lebenslanger Nießbrauch eines Dritten besteht. Der Nießbrauch des Schenkers erhält einen Rang nach dem Nießbrauch des Dritten. § 6 Abs. 1 BewG gilt nicht für einen am Stichtag entstandenen, aber nachrangigen Nießbrauch. So entschied der BFH (Az. II R 11/19).
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BFH: Keine coronabedingte Aufhebung von bereits vor dem 19.03.2020 erfolgten Vollstreckungsmaßnahmen

Das BMF hatte am 19.03.2020 festgelegt, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Ende des Jahres 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden soll. Diese Verwaltungsanweisung erfasst allerdings nicht bereits vor dem 19.03.2020 ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden. Dies entschied der BFH in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az. VII B 73/20).
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BFH: Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags, weil das von den Eltern unterstützte Kind mit dem Lebensgefährten in einem Haushalt zusammenlebt

Leistungen von Eltern für den Unterhalt ihres in Ausbildung befindlichen Kindes, für das kein Anspruch auf Kindergeld (mehr) besteht, sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen. Lebt das Kind mit einem Lebensgefährten, der über ausreichendes Einkommen verfügt, in einem gemeinsamen Haushalt, wird der Höchstbetrag nicht gekürzt. So entschied der BFH (Az. VI R 43/17).
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BFH zum Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Zuweisung eines Vorabgewinns als Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung an die Komplementär-GmbH angemessen ist, wenn die Geschäfte der GmbH & Co. KG durch deren Kommanditisten in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH geführt werden (Az. IV R 11/18).
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BFH: Bezeichnung von Umfang und Grund der Vorläufigkeit in Änderungsbescheiden – Auslegung des Vorläufigkeitsvermerks

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein neben § 165 Abs. 1 Satz 2 AO auch auf § 165 Abs. 1 Satz 1 AO gestützter Vorläufigkeitsvermerk seine Gültigkeit verliert, wenn in einem nachfolgenden Änderungsbescheid die Vorläufigkeit zwar weiterhin auf § 165 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO als Rechtsgrundlage gestützt, aber in den Erläuterungen zur Vorläufigkeit nur noch auf anhängige Musterverfahren i. S. von § 165 Abs. 1 Satz 2 AO Bezug genommen wird (Az. VIII R 12/17).
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Bekämpfung der Geldwäsche: Jahresbericht 2019 der Financial Intelligence Unit

Die WPK hat den Jahresbericht 2019 der FIU veröffentlicht.
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Lizenzspieler des 1. FC Köln darf Provisionszahlungen an Beratungsfirma überprüfen

Das LG Köln hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Lizenzspieler ein Recht darauf hat zu wissen, welche Provisionen seine Beratungsfirma von dritter Seiter für seinen Wechsel von einem Verein zu einem anderen erhalten hat (Az. 21 O 315/19).
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