Zwangsgeld gegen Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig

Das VG Schleswig-Holstein entschied, dass die Schulen und Schulämter zur Durchsetzung der Schulpflicht Zwangsmittel auch gegenüber den Eltern schulpflichtiger Kinder anwenden können (Az. 9 A 174/22 u. a.).
Source: Datev – Zwangsgeld gegen Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig