Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen

Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder wurden an das geänderte BMF-Schreiben vom 5. Juli 2023 angepasst (Az. FM3 – S-0336-1 / 18).
Source: Datev – Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen