Zur Rechtmäßigkeit einer Maklercourtage
Eine Maklercourtage ist nicht geschuldet, wenn zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Kaufvertragsschluss 14 Monate liegen und der Käufer die Immobile zwischenzeitlich angemietet hat. So entschied das OLG Zweibrücken (Az. 5 U 42/20).
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