Zur Haftung eines Schwimmbadbetreibers bei Verbrennungen unter den Fußsohlen

Ob ein Schwimmbadbetreiber haftet, wenn sich ein Badegast auf einer durch Sonneneinstrahlung stark erhitzten im Boden eingelassenen Metallplatte die Fußsohlen verbrennt, hatte das LG Koblenz zu beantworten (Az. 1 O 62/20).
Source: Datev – Zur Haftung eines Schwimmbadbetreibers bei Verbrennungen unter den Fußsohlen