Zur Haftung bei Unfall eines Rennradfahrers auf einer Bodenschwelle

Das LG Köln hat einem Rennradfahrer eine Entschädigung verwehrt, der während einer Ausfahrt über eine Bodenschwelle gefahren und gestürzt ist. Die Gemeinde habe keine Amtspflichten verletzt (Az. 5 O 86/21).
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