Zur Frage des Krankenversicherers bei Vertragsabschluss nach bestehenden „Anomalien“

Die Frage des Krankenversicherers bei Vertragsabschluss nach bestehenden „Anomalien“ berechtigt nicht zum nachträglichen Ausschluss der Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 7 U 44/20).
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