Zu Ansprüchen nach DSGVO wegen eigenmächtiger Verarbeitung von Kundendaten auf privatem Account

Das LG Baden-Baden hat ein Unternehmen dazu verurteilt, einer Kundin die Namen ihrer Mitarbeiter zu benennen, die in dem Unternehmen erhobene Kundendaten privat verarbeitet haben (Az. 3 S 13/23).
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