Zahlung eines Betrugsopfers von mehr als 25.000 Euro an Heiratsschwindler nicht sozialwidrig

Ein Jobcenter scheitert mit der Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gegenüber einer Hartz IV-Empfängerin. Das LSG Baden-Württemberg hebt den Bescheid des Jobcenters auf Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gegenüber der Hartz IV-Empfängerin auf, die einem Heiratsschwindler (sog. Romance Scamming) mehr als 25.000 Euro zahlte und hierdurch mittellos wurde (Az. L 9 AS 98/18).
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