Wer zahlt für eine wegen Corona abgesagte Hochzeit? Entscheidend ist, dass die Parteien miteinander kooperieren!

Das LG München I entschied, dass die Raummiete für eine geplante, aber wegen der Corona-Maßnahmen abgesagte Hochzeit dennoch zu begleichen ist (Az. 29 O 8772/20).
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