Wahlrechte sollen auch November- und Dezemberhilfe flexibilisieren

Unternehmen sollen nach aktuellen Informationen des BMWi nunmehr auch bei der November- und Dezemberhilfe ein Wahlrecht haben, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen. Von Bedeutung ist dies insbesondere für Unternehmen mit größerem Finanzierungsbedarf. Sie können damit entscheiden, auf welcher beihilferechtlichen Grundlage sie die staatlichen Hilfen beantragen. Der DStV begrüßt diese weitergehende Flexibilisierung.
Source: Datev – Wahlrechte sollen auch November- und Dezemberhilfe flexibilisieren