Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt – Waffenerlaubnis zu Recht widerrufen

Der Landkreis Bad Dürkheim hat einem Waffeninhaber zu Recht mehrere Waffenbesitzkarten widerrufen. So entschied das VG Neustadt (Az. 5 K 80/20).
Source: Datev – Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt – Waffenerlaubnis zu Recht widerrufen