Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO)

Das Schreiben ergänzt die Anlage zum BMF-Schreiben vom 15. Januar 2018, die zuletzt
durch das BMF-Schreiben vom 10. Januar 2019 neu gefasst worden ist (Az. IV A 3 – S-0338 / 19 / 10006 :001).
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