Verstoß gegen die DSGVO: Bußgeld gegen Telekommunikationsdienstleister reduziert

Das LG Bonn hat entschieden, dass das Bußgeld, welches der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit gegen einen Telekommunikationsdienstleister aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO verhängt hat, zwar berechtigt, aber unangemessen hoch sei. Das Bußgeld wurde daher auf 900.000 Euro herabgesetzt.
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