Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden: Kritik der BRAK

Mit dem Referentenentwurf einer Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden (QEWV) sollen Einrichtungen geschaffen werden, die berechtigt sind, nach dem Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Wettbewerbsverstöße mittels Unterlassungsklage vorzugehen. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
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