Vereinbarung eines “Crowdworkers” mit dem Betreiber einer Internetplattform begründet kein Arbeitsverhältnis

LAG München, Pressemitteilung vom 04.12.2019 zum Urteil 8 Sa 146/19 vom 04.12.2019
Source: Datev – Vereinbarung eines “Crowdworkers” mit dem Betreiber einer Internetplattform begründet kein Arbeitsverhältnis