Verbraucherzentrale verklagt Lufthansa

Die gesetzliche Regelung ist klar: Storniert ein Anbieter bereits be­zahlte Flüge, muss er seine Kunden darüber informieren, dass sie ihr Geld zurückfordern oder freiwillig einen Gutschein annehmen können. Entscheiden Verbraucher sich für die Rückzahlung muss das Unter­nehmen innerhalb von sieben Tagen den Flugpreis erstatten. Verbraucherbeschwerden zeigen jedoch, dass sich die Lufthansa derzeit kaum daran hält. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht nun ge­richtlich dagegen vor.
Source: Datev – Verbraucherzentrale verklagt Lufthansa