Verbot cannabidiolhaltiger Lebensmittel
Das VG Trier hat entschieden, dass als Lebensmittel vertriebene Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen (Az. 6 K 3630/21.TR).
Source: Datev – Verbot cannabidiolhaltiger Lebensmittel