Validierte EMCS – Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Das BMF-Schreiben behandelt die Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (Az. III C 3 – S-7141 / 21 / 10002 :001).
Source: Datev – Validierte EMCS – Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen