Unfallversicherungsschutz für einen Jagdaufseher bei Hochsitzreparatur

Ein Jagdaufseher, der sich bei der Reparatur eines Hochsitzes verletzt, steht bei dieser Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das SG Osnabrück entschieden (Az. S 17 U 193/18).
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