Überlassung eines Jobtickets wegen Parkplatznot – lohnsteuerpflichtiger Sachbezug?

Die Überlassung eines Jobtickets im Rahmen einer sog. Mobilitätskarte, die in erster Linie auf die Beseitigung der Parkplatznot auf den von der Arbeitgeberin unterhaltenen Parkplätzen gerichtet ist, stellt bei den Mitarbeitenden keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug dar. Dies entschied das FG Hessen (Az. 12 K 2283/17).
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