Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen möglich

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus ist eine Antragsberechtigung nun zusätzlich auch bei freiwilligen Schließungen wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regelungen vorgesehen. Darauf weist das BMWi hin. Der DStV hatte sich für eine entsprechende unbürokratische Lösung stark gemacht.
Source: Datev – Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen möglich