Tägliche Mindestruhezeit bei mehreren Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber

Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge geschlossen, gilt die tägliche Mindestruhezeit für die Verträge zusammen genommen und nicht für jeden der Verträge für sich genommen. So entschied der EuGH (Rs. C-585/19).
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