Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben

Zur steuerlichen Anerkennung des Betriebsausgabenabzugs von Aufwendungen für die Bewirtung im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in Verbindung mit R 4.10 Abs. 5 bis 9 EStR hat das BMF ein neues Schreiben veröffentlicht (Az. IV C 6 – S-2145 / 19 / 10003 :003).
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