Steuerbefreiung einer Zugmaschine gemäß § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG für einen forstwirtschaftlichen Betrieb
Die planmäßige Aufforstung auch kleiner Waldflächen und damit einhergehend deren nachhaltige Nutzung kann eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für einen forstwirtschaftlichen Betrieb begründen. Der für die Kraftfahrzeugsteuer maßgebliche bewertungsrechtliche Begriff des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs setzt lt. FG Baden-Württemberg weder ein Betreiben mit Gewinnabsicht, noch eine Mindestgröße oder einen Mindestrohertrag voraus (Az. 2 K 705/20).
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