SGB II: Volle Unterkunftskosten für Barbetreiber

Dient eine Wohnung auch als Büro, ändert dies an ihrer Qualifizierung als Wohnung nichts, solange Büro- und Wohnflächen nicht voneinander abgrenzbar sind. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 7 AS 1874/20 B ER).
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