Schwerbehindertenrechtliche Bewertung des Post-COVID-Syndroms
Das SG Speyer hat einer Klage unter Hinweis auf ein neurologisches Gutachten stattgegeben und das beklagte Land Rheinland-Pfalz zur Feststellung eines GdB in Höhe von 50 verurteilt (Az. S 12 SB 318/23).
Source: Datev – Schwerbehindertenrechtliche Bewertung des Post-COVID-Syndroms