Schutz der Privatsphäre: Veröffentlichung eines Badefotos der Fürstenfamilie aus Monaco unzulässig
Das OLG Frankfurt hat das Urteil des Landgerichts bestätigt, wonach die Beklagte nicht in der streitgegenständlichen Wort- und Bildberichterstattung über ein Fürstenpaar berichten darf (Az. 16 U 148/24).
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