Schadensersatzbemessung für einen auf der Jagd versehentlich getöteten Jagdhund
Sieht ein Jagdteilnehmer vor Schussabgabe auf eine Sau einen zuvor in deren Nähe wahrgenommenen Jagdhund nicht mehr, ist die Schussabgabe sorgfaltswidrig. Der Höhe nach bemisst sich der Schadensersatz für einen versehentlich getöteten Jagdhund nach den Kosten für einen vergleichbaren Welpen. Das entschied das OLG Frankfurt (Az. 4 U 184/19).
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