Roam-Like-At-Home: Einigung zwischen Telefonica und vzbv

Der EuGH hatte nach einer Klage des vzbv gegen Telefónica entschieden, dass der Mobilfunkanbieter am 15.06.2017 Bestandskunden automatisch in den verbraucherfreundlichen „Roam-Like-At-Home“-Tarif hätte umstellen müssen. Der vzbv und Telefónica haben sich über die Folgen dieses Urteils inzwischen verständigt. Verbraucher profitieren hiervon auf verschiedene Weise.
Source: Datev – Roam-Like-At-Home: Einigung zwischen Telefonica und vzbv