RKI-Lageberichte: Bürger können keine Änderungen beanspruchen

Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) herausgegebenen täglichen Lageberichte zur COVID-19-Erkrankung können von Einzelpersonen nicht gerichtlich beanstandet werden. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. 14 L 382/20).
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