Regelung zur Identitätsüberprüfung bei Prepaid-SIM-Karten teilweise rechtswidrig

Telekom und Vodafone haben vor dem VG Köln teilweise Erfolg. Denn eine Regelung der Bundesnetzagentur, wonach u. a. beim Verkauf von Prepaid-Karten durch einen Vertriebspartner der Mobilfunkanbieter sich eine Personalausweiskopie zusenden lassen und die Nutzerdaten selbst nochmals überprüfen muss, ist rechtswidrig (Az. 9 K 573/18, 9 K 574/18 und 9 K 1378/18).
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