Referendar darf Auslandsstation am Internationalen Strafgerichtshof ableisten

Das VG Berlin entschied, dass ein Berliner Referendar die Auslandsstation am Internationalen Strafgerichtshof ableisten darf. Bei diesem Gericht handele es sich um eine geeignete Ausbildungsstelle, an der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet sei (Az. 7 L 106/21).
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