Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen melden

Der Antragsteller ist Rechtsanwalt und Notar. Diese Berufsgruppe ist nach der am 1. Oktober 2020 in Kraft getretenen Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) verpflichtet, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bestimmte Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen im Zusammenhang mit Immobilien zu melden. Das VG Berlin entschied, dass die gesetzliche Ermächtigung für die Verordnung im Geldwäschegesetz hinreichend bestimmt ist (Az. 12 L 258/20).
Source: Datev – Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen melden