PTBS nach schwerem Verkehrsunfall eines Polizeibeamten als Dienstunfallfolge anzuerkennen

Das VG Neustadt hat entschieden, dass die von einem Polizeibeamten erlittene posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nach einem schweren Verkehrsunfall im Dienst in diesem Einzelfall als Dienstunfallfolge anzuerkennen ist (Az. 1 K 1196/19.NW).
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