Pop-up-Radwege dürfen vorerst bleiben

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren gegen die Einrichtung temporärer Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet den Beschluss des VG Berlin vom 04.09.2020 bis zur Entscheidung über die Beschwerde des Landes Berlin im vorliegenden Eilverfahren vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az. 1 S 116/20).
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