Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen – Nachweis der Behinderung, bei einem Grad der Behinderung weniger als 50, aber mindestens 20

Im Vorgriff auf eine gesetzliche Klarstellung zum Nachweis der Behinderung veröffentlicht das BMF Ergänzendes zu § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStDV (Az. IV C 8 – S-2286 / 19 / 10002 :006).
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